1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Elektro & Blitzschutz GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer" genannt) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" genannt).
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch die Annahme einer Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande.
2.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.1 Der Auftragnehmer erbringt Elektroinstallationen, Wartungsarbeiten, Blitzschutzmaßnahmen und weitere elektrotechnische Dienstleistungen gemäß den jeweils gültigen technischen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen. Dies umfasst insbesondere:
3.2 Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der vereinbarten Frist, sofern keine unvorhersehbaren Umstände eine Verzögerung verursachen.
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Die Zahlung erfolgt normalerweise in drei Raten, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen:
4.3 Für alle Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
4.4 Skonto: Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gewährt der Auftragnehmer 3 % Skonto auf den Rechnungsbetrag.
4.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Zahlungsmodalitäten individuell anzupassen und unterschiedlichen Kunden verschiedene Rabatte oder Zahlungsbedingungen anzubieten.
4.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu erheben.
4.7 Mahnverfahren:
5.1 Der Auftraggeber kann einen Auftrag kostenlos stornieren, sofern noch kein Aufwand betrieben wurde.
5.2 Sollte bereits Material bestellt oder installiert worden sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Materialkosten sowie den bereits angefallenen Arbeitszeitaufwand zu erstatten.
5.3 Eine Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen.
6.1 Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber die Leistung abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.
6.2 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht auf Nachbesserung.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, soweit nicht gesetzlich eine andere Frist gilt.
7.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
7.2 Für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder unsachgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber wird keine Haftung übernommen.
7.3 Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.1 Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weiterzuveräußern oder zu verpfänden.
9.1 Der Auftraggeber kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Auftragnehmer trotz schriftlicher Fristsetzung die vereinbarte Leistung nicht erbringt.
9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder zahlungsunfähig wird.
10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
10.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wittenberg.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Form mitgeteilt.